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AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen des „Institut für Gesundheitsförderung und therapeutische Verfahren“ (IGTV)
(für Ticketverkäufe gelten die AGB hier)

Zwischen dem Teilnehmer / Client
– Im folgenden Teilnehmer genannt- und

IGTV, Birgit Assel, Eddinghäuser Weg 6, 31028 Gronau – Betheln
– Im Folgenden Leiter genannt – gelten nachstehende Vertragsbedingungen.

  • 1. Vertragsgegenstand

  • 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Seminare, Kurse und Sitzungen die von dem „Institut für Gesundheitsförderung und therapeutische Verfahren“ (IGTV) auf der Website unter https://www.igtv.de angeboten werden.
  • 1.2 Die Seminare und Sitzungen finden im der Eddinghäuser Weg 6, 31028 Gronau – Betheln statt, falls nicht gesondert erwähnt.
  • 1.3 Der zeitliche Rahmen geht bei den Seminaren aus dem Angebot der IGTV –Website unter dem Auswahl-Menu „Termine“ hervor.
  • 2. Anmeldung

  • 2.1 Die Anmeldung erfolgt online über die Website des IGTV oder in schriftlicher Form.
  • 2.2 Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer und Client diese „allgemeinen Vertragsbedingungen” an.
  • 2.3 Nach der Anmeldung erhält der Interessent eine Anmeldebestätigung z.B. per E-Mail, Post oder FAX, mit der dieser Vertrag zustande gekommen ist.
  • 3. Gebühren

  • 3.1 Die Gebühren sind auf der Website des IGTV unter Auswahl „Angebote” ersichtlich.
    Weiterbildung
    Aufbaugruppe
    Offene Seminare (Tagesseminare)
    Einzelsitzungen
  • 3.2 Die Gebühren sind wie folgt zu begleichen:
    Bei der Weiterbildung in einem Betrag oder in 10 Monatsraten,
    bei der Aufbaugruppe in einem Betrag oder in 5 Monatsraten
    bei Tagesseminaren, Sonderseminare und bei Enzelsitzungen als Einmalbetrag.
  • 3.3 Die Fälligkeit bei Weiterbidung und Aufbaugruppe beginnt im Monat des Seminarbeginnes bis zum 15. des Monats. Die Fälligkeit der Folgemonate bei Ratenzahlung ist ebenfalls der 15. Tag des jeweiligen Monats.
  • 3.4 Die Fälligkeit bei Tages- oder Wochendseminaren spätestens am Ende des Seminars, sowie bei Einzelsitzungen am Ende der Sitzung.
  • 3.5 Die Fälligkeit beim Sonderseminar spätestens bei Beginn des Seminars.
  • 3.6 Zu den Leistungen des IGTV gehören nicht die Übernahme von Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen. Diese Leistungen müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden oder gegebenenfalls bei Verpflegung direkt an das Cateringunternehmen gezahlt werden. In den Pausen stehen kostenlos warme und kalte Getränke sowie Pausensnacks zur Verfügung.
  • 4. Kündigung während der Vertragszeit durch den Teilnehmer

  • 4.1 Bei Kündigung der Weiterbildung 3 Monate vor dem Beginn des 1. Bildungswochenendes muss 25%, mit Beginn des 1. Bildungswochenende und vor dem 3. Bildungswochenende muss 50% der in Punkt 3.1 genannten Summe gezahlt werden. Ab dem 3. Bildungswochenende muss die Gebühr in vollem Umfang gezahlt werden.
  • 4.2 Bei Kündigung der Aufbaugruppe 3 Monate vor dem Beginn des 1. Bildungswochenendes muss 25%, mit Beginn des 1. Bildungswochenendes und vor dem 2. Bildungswochenende muss 50% der in Punkt 3.1 genannten Summe gezahlt werden. Ab dem 2. Bildungswochenende muss die Gebühr in vollem Umfang gezahlt werden.
  • 4.3 Bei Kündigung der Tages- Einmalwochenend- oder Sonderseminar 3 Monate vor Seminarbeginn 50% der in Punkt 3.1 genannten Summe, bei Kündigung nach diesem Termin muss die Gebühr in vollem Umfang gezahlt werden.
  • 4.4 Kündigung der Einzelsitzung  14 Tage vor Beginn der Sitzung muss 50% einer 1,5 stündigen Sitzung, bei Kündigung nach diesem Termin muss die Gebühr einer 1,5 stündigen Sitzung gezahlt werden.
  • 5. Absage und Terminverschiebung durch das IGTV

  • 5.1 Das IGTV behält sich vor, die Seminare abzusagen, falls die Mindestanzahl von acht (8) Teilnehmern nicht erreicht wird oder wegen eines anderen wichtigen Grundes. In diesem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt und die Restwochenenden an denen die Seminare stattgefunden hätten müssen dann nicht gezahlt werden. Es wird dann versucht eine alternative Lösung zu finden.
  • 5.2 Das IGTV behält sich auch vor Einzelsitzungen wegen eines wichtigen Grundes abzusagen. In diesem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt und die Gebühr für die Einzelsitzung muss dann nicht gezahlt werden. Es wird dann versucht eine alternative Lösung zu finden.
  • 5.3 Das IGTV behält sich zudem vor, einzelne Seminartermine oder Sitzungen zu verschieben, wenn sie aus dringenden Gründen nicht am vorgesehenen Termin stattfinden können. Ein dringender Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der vorgesehene Leiter den Termin krankheitsbedingt absagt und kein adäquater Ersatzleiter gefunden werden kann.
  • 5.4 Die Teilnehmer werden bei Absagen oder Verschiebung hiervon frühestmöglich unterrichtet. Ein Schadenersatzanspruch besteht im Falle einer notwendigen Absage oder Terminverschiebung nur hinsichtlich der Erstattung unnötig aufgewendeter Fahrtkosten, wenn ein Teilnehmer nicht rechtzeitig informiert werden konnte.
  • 5.5 Weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund von Absagen oder Terminverschiebungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  • 6. Verhinderung eines Teilnehmers an den Seminaren oder Einzelsitzungen

  • 6.1 Kann ein Teilnehmer an einem oder mehreren Seminaren nicht teilnehmen, so kann dies im nächsten Seminar des gleichen Seminartyps des IGTV nachgeholt werden. Die Seminargebühren werden jedoch fällig. Ein Anspruch auf Rückzahlung des versäumten Seminars besteht nicht.
  • 6.2 Für Einzelsitzungen gilt diese Regelung nicht, sondern es muss ein neuer Termin vereinbart werden.
  • 6.3 Für Sonderseminare kann kein Termin nachgeholt werden
  • 7. Verantwortungsbereich des Leiters für die Weiterbildung

  • 7.1 Der Leiter verpflichtet sich, keine vertraulichen Daten und Informationen an außen stehende Dritte weiterzugeben. Weiterhin verpflichtet er sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Seminaren / Sitzungen zu verwenden.
  • 7.2 Vertrauliche Informationen, die der Leiter schriftlich ausgehändigt bekommt oder aufzeichnet, müssen so verwahrt werden, dass kein unbefugter Zugriff darauf nehmen kann.
  • 8. Verantwortung des Teilnehmers / Client

  • 8.1 Der Teilnehmer oder Client erkennt an, dass er während den Seminaren oder Sitzungen sowie zwischen den Seminaren oder Sitzungen in vollem Umfang selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist.
  • 8.2 Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Seminars oder Sitzung von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
  • 8.3 Der Teilnehmer hat über die persönlichen Geheimnisse, Erfahrungen und Kenntnisse, die er im Laufe der Seminare oder Sitzungen über die anderen Teilnehmer gewonnen hat, strengstes Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
  • 9. Haftung

  • Das IGTV haftet nur im Rahmen einer vorhandenen Betriebshaftpflichtversicherung (Rhion Versicherung AG, 41412 Neuss).
  • 10. Nebenabreden

    zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

  • 11. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln

  • berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien vereinbaren an Stelle der unwirksamen Klausel eine wirksame Klausel zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.
  • 12. Gerichtsstand ist Alfeld (Leine)

Betheln, 20.02.2023
Birgit Assel